Kanton Bern 6 Min. Lesezeit 2026-08-10

Steuererklärung ausfüllen lassen: Quellensteuer im Kanton Bern & NOV

Quellenbesteuert im Kanton Bern? Wann eine ordentliche Veranlagung (NOV) Pflicht ist & wie du Steuern sparst. Jetzt Steuererklärung ausfüllen lassen!

Quellensteuer Bern NOV - Steuererklärung ausfüllen lassen

Steuern ausfüllen lassen als Expat oder ausländische Fachkraft in Bern – Vermeide Doppelbesteuerung und hol dir dein Geld zurück!

Der Kanton Bern mit seinen internationalen Firmen und der Bundesverwaltung zieht zahlreiche ausländische Fachkräfte an. Wer in der Schweiz arbeitet, aber keine Niederlassungsbewilligung C besitzt (z.B. B- oder L-Ausweis), unterliegt automatisch der Quellensteuer. Die Steuer wird in Bern jeden Monat vom Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn abgezogen.

Das Problem dabei: Der pauschale Berner Quellensteuertarif ist starr. Er berücksichtigt keine individuellen Abzüge wie Einzahlungen in die Säule 3a, hohe Weiterbildungskosten oder teure Kita-Rechnungen. Die Lösung ist die sogenannte nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV). Warum es für Quellenbesteuerte im Kanton Bern extrem wichtig ist, jetzt die Steuererklärung ausfüllen lassen zu wollen, beleuchten wir in diesem Ratgeber.

1. Obligatorische Veranlagung: Wann MUSST du in Bern eine Steuererklärung einreichen?

In bestimmten Konstellationen ist der Quellensteuerabzug im Kanton Bern nicht abschliessend. Du bist gesetzlich verpflichtet, zusätzlich eine reguläre Steuererklärung einzureichen, wenn:

  • Dein Bruttoeinkommen CHF 120'000.– pro Kalenderjahr übersteigt.
  • Du über nicht quellenbesteuertes Zusatzeinkommen (Alimente, Mieteinnahmen, Wertschriftenerträge) verfügst.
  • Du im In- oder Ausland steuerbares Vermögen (Immobilien, Bankguthaben, Kryptowährungen) besitzt, welches die kantonalen Freigrenzen im Kanton Bern übersteigt.

2. Freiwillige Veranlagung (Antrags-NOV): Dein Recht auf Rückerstattung

Auch wenn du weniger als CHF 120'000.– verdienst, hast du als Privatperson das Recht, freiwillig einen Antrag auf eine ordentliche Veranlagung zu stellen. Das lohnt sich für Berner Expats meistens dann, wenn Ausgaben vorliegen, die der Quellensteuertarif nicht deckt:

  • Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) oder Einkäufe in die Pensionskasse.
  • Hohe berufsbedingte Fahrkosten (pendeln durchs Berner Land).
  • Teure Kinderbetreuung (Kitas) oder Unterhaltszahlungen an Ex-Partner.

⚠️ WICHTIG (Verwirkungsfrist): Der Antrag auf diese freiwillige NOV muss zwingend bis zum 31. März des Folgejahres bei der kantonalen Steuerverwaltung Bern eingehen! Eine Fristverlängerung für diesen ersten Antrag ist gesetzlich strengstens ausgeschlossen. Verpasst du dieses Datum, verschenkst du eine mögliche Rückerstattung für dieses Steuerjahr unwiderruflich.

3. Warum professionelle Steuerberatung im Kanton Bern unerlässlich ist

Achtung: Wer den NOV-Antrag einmal stellt, wird in Bern auch in den Folgejahren regulär besteuert (Unwiderruflichkeit). Ohne saubere Vorab-Berechnung kann dies – je nach Steuertarif deiner Berner Wohngemeinde – im schlimmsten Fall sogar zu einer Nachzahlung führen!

Wer seine Steuererklärung professionell ausfüllen lassen möchte, ist auf der sicheren Seite. Eine kompetente Steuerberatung berechnet vorab präzise, ob sich der Umstieg von der Quellensteuer zur ordentlichen Veranlagung für dich financially lohnt.

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5. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Erbschaftssteuer

Q: Kann ich als quellenbesteuerte Person meine Steuererklärung günstig ausfüllen lassen?

Ja! Wir prüfen dein Dossier im Vorfeld und du kannst bei uns deine Steuererklärung günstig ausfüllen lassen. Wir arbeiten mit pauschalen Festpreisen, sodass du sofort siehst, dass sich der Service durch die höhere Ersparnis auszahlt.

Q: Was passiert mit meiner Liegenschaft im Ausland, wenn ich in Bern quellenbesteuert bin?

Besitzt du als Quellenbesteuerter Immobilien im Ausland, löst dies in Bern zwingend eine obligatorische ordentliche Veranlagung aus. Das ausländische Vermögen muss in der Schweiz zur Satzbestimmung (Ermittlung der Steuerprogression) deklariert werden. Eine saubere internationale Steuerausscheidung durch Profis bewahrt dich vor Doppelbesteuerung.