
Steuern ausfüllen lassen als Expat oder Grenzgänger im Thurgau – Vermeide die Doppelbesteuerung und hol dir dein rechtmässiges Geld zurück!
Der Kanton Thurgau ist aufgrund seiner malerischen Lage am Bodensee, der starken regionalen Wirtschaft und der direkten Grenze zu Deutschland (Kreuzlingen/Konstanz) ein äusserst beliebter Wohn- und Arbeitskanton für ausländische Fachkräfte. Wer jedoch in der Schweiz arbeitet und keine Niederlassungsbewilligung C besitzt (z.B. Inhaber von Ausweis B, L oder G), unterliegt automatisch der Quellensteuer. Dabei wird die Einkommenssteuer jeden Monat direkt vom Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehalten und an die Kantonale Steuerverwaltung Thurgau abgeführt.
Das fundamentale Problem für Betroffene: Der pauschale Thurgauer Quellensteuertarif ist ein Durchschnittswert. Er berücksichtigt deine individuellen, steuermindernden Auslagen wie Einzahlungen in die Säule 3a, teure Kinderbetreuung, Unterhaltszahlungen oder lange Pendlerwege nicht. Die einzige Lösung, um nicht zu viel Steuern zu zahlen, ist die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV). Erfahre hier, warum es für Quellenbesteuerte im Thurgau extrem wichtig ist, jetzt die Steuererklärung ausfüllen lassen zu wollen.
1. Obligatorische Veranlagung: Wann MUSST du im Thurgau eine Steuererklärung einreichen?
In bestimmten finanziellen Konstellationen ist der monatliche Quellensteuerabzug gesetzlich nicht abschliessend. Du bist im Kanton Thurgau zwingend verpflichtet, zusätzlich eine reguläre Steuererklärung einzureichen, wenn eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Hohes Einkommen: Dein Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit übersteigt CHF 120'000.– pro Kalenderjahr.
- Zusatzeinkommen: Du oder dein Ehepartner verfügen über nicht quellenbesteuertes Zusatzeinkommen (Alimente, Mieteinnahmen, Wertschriftenerträge).
- Steuerbares Vermögen: Du besitzt im In- oder Ausland steuerbares Vermögen (Immobilien, grosse Bankguthaben, Kryptowährungen wie Bitcoin), welches die kantonalen Freigrenzen im Thurgau übersteigt.
2. Die freiwillige Veranlagung (Antrags-NOV): Dein Recht auf eine Rückerstattung
Auch wenn du weniger als CHF 120'000.– verdienst und keine grossen Vermögenswerte besitzt, hast du als Privatperson das verbriefte Recht, freiwillig einen Antrag auf eine ordentliche Veranlagung zu stellen. Dieser Schritt lohnt sich für Thurgauer Expats und Grenzgänger meistens dann, wenn Ausgaben vorliegen, die der pauschale Tarif verschluckt:
- Du leistest Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) oder kaufst dich freiwillig in die Pensionskasse (2. Säule) ein.
- Du hast hohe berufsbedingte Fahrkosten (was im Kanton Thurgau mit seinen Pendlerströmen sehr häufig vorkommt).
- Du bezahlst hohe Rechnungen für die externe Kinderbetreuung (Kitas) oder leistest Unterhaltszahlungen.
⚠️ WICHTIG – Die Verwirkungsfrist: Der Antrag auf diese freiwillige NOV muss zwingend bis zum 31. März des auf die Steuerperiode folgenden Jahres bei der Thurgauer Steuerverwaltung eingehen! Es gibt hierfür keine Ausnahmen. Eine Fristverlängerung für diesen ersten Antrag ist gesetzlich ausgeschlossen. Verpasst du dieses Datum, verschenkst du eine mögliche Rückerstattung für dieses Steuerjahr unwiderruflich an den Staat.
3. Warum professionelle Steuerberatung im Thurgau hier unerlässlich ist
Das Schweizer Steuersystem hat eine Tücke: Wer den NOV-Antrag einmal stellt, wird im Kanton Thurgau auch in sämtlichen Folgejahren (bis zum Erhalt der C-Bewilligung) zwingend ordentlich veranlagt. Ohne eine saubere, detaillierte Vorab-Berechnung kann dies – je nach individuellem Gemeindesteuerfuss an deinem Thurgauer Wohnort – im schlimmsten Fall sogar zu einer dauerhaften Steuernachzahlung führen!
Wer hier seine Steuererklärung professionell ausfüllen lassen möchte, schützt sich vor bösen Überraschungen. Eine kompetente Steuerberatung berechnet vorab auf den Franken genau, ob sich der Umstieg von der Quellensteuer zur ordentlichen Veranlagung für dich finanziell lohnt. Wenn du die Steuererklärung ausfüllen lassen Schweiz weit delegierst, profitierst du von Experten, die auch hochkomplexe Themen wie internationale Steuerausscheidungen bei Immobilien im Ausland sicher beherrschen.
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👉 Jetzt Steuererklärung ausfüllen lassen5. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Erbschaftssteuer
Q: Kann ich als quellenbesteuerte Person meine Steuererklärung günstig ausfüllen lassen?
Ja! Wir prüfen dein persönliches Dossier im Vorfeld. Lohnt sich der Wechsel für dich, kannst du bei uns deine Steuererklärung günstig ausfüllen lassen. Wir arbeiten mit transparenten, pauschalen Festpreisen, sodass du sofort Gewissheit hast, dass sich der Service durch deine Steuerersparnis von selbst rechnet.
Q: Was passiert mit meiner Liegenschaft im Ausland (z.B. in Deutschland), wenn ich im Thurgau arbeite?
Besitzt du als Quellenbesteuerter Immobilien im Ausland, löst dies im Thurgau in der Regel die Pflicht zur obligatorischen ordentlichen Veranlagung aus. Das ausländische Vermögen und die daraus resultierenden Erträge müssen in der Schweiz zur Satzbestimmung (Ermittlung der Steuerprogression) deklariert werden. Die Steuerausscheidung sollte zwingend von Profis vorgenommen werden.