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Steuerberatung 8 Min. Lesezeit 2026-11-04

Steuererklärung ausfüllen lassen privat: Kosten & Abzüge 2026

Steuererklärung ausfüllen lassen privat: Fixpreise ab CHF 35.–/CHF 89.– für Privatpersonen, 4-Augen-Check, Fristerstreckung & maximale Rückerstattung!

Steuererklärung ausfüllen lassen privat: Kosten & Abzüge 2026 - Professionelle Steuerberatung Schweiz

Steuererklärung ausfüllen lassen privat ist für Arbeitnehmende, Doppelverdiener-Haushalte, Familien, Lernende, Eigenheimbesitzer und Pensionierte in der Schweiz der effektivste Weg, jedes Frühjahr wertvolle Freizeit zu gewinnen und gleichzeitig eine maximale Rückerstattung bei der kantonalen Steuerverwaltung zu erzielen. Im Schweizer Steuersystem für natürliche Personen entscheiden oft wenige übersehene Positionen im Lohnausweis, im Wertschriftenverzeichnis oder bei den kantonalen Berufsauslagen und Spesen darüber, ob Sie mehrere hundert bis über tausend Franken zu viel Einkommens- und Vermögenssteuer bezahlen. Wer als Privatperson seine Steuererklärung in der Schweiz ausfüllen lassen möchte, steht jedoch vor einer wichtigen Grundsatzfrage: Lohnt sich der Gang zum klassischen Treuhandbüro, genügt eine private Nachbarschaftshilfe im Bekanntenkreis oder bietet ein spezialisierter Schweizer Online-Steuerservice mit Fixpreis-Garantie das beste Verhältnis aus Fachkompetenz, Datenschutz und Steuerersparnis?

Steuern ausfüllen lassen als Privatperson: Warum der Unterschied zwischen privater Nachbarschaftshilfe und Schweizer Steuerexperten entscheidend ist

Wenn Schweizer Steuerpflichtige nach dem Begriff Steuererklärung ausfüllen lassen privat suchen, verfolgen sie in der Praxis zwei unterschiedliche Anliegen: Einerseits suchen Privatpersonen (natürliche Personen im Gegensatz zu juristischen Personen wie AG oder GmbH) eine bezahlbare, fachkundige Steuerberatung für ihren privaten Haushalt. Andererseits überlegen viele Angestellte, ihre Unterlagen von einer Privatperson im Bekanntenkreis oder über unregulierte Kleinanzeigen-Helfer ausfüllen zu lassen. Wenn Sie Ihre Steuern ausfüllen lassen, sollten Sie die rechtlichen, finanziellen und datenschutzrechtlichen Unterschiede genau kennen:

  • Zeitersparnis ohne Formular-Frust: Statt das Wochenende mit kantonalen Wegleitungen und Software-Updates in ZHprivateTax, EasyTax Aargau, TaxMe-Online Bern, eSteuern.LU oder eTax.zug zu verbringen, laden Sie Ihre Belege in weniger als 5 Minuten digital hoch.
  • Fehlerfreie Deklaration im 4-Augen-Prinzip: Jede private Steuererklärung wird durch ausgewiesene Schweizer Steuerfachleute erstellt und vor der Freigabe im 4-Augen-Prinzip auf rechnerische und steuerrechtliche Konsistenz geprüft.
  • Maximale Steuerabzüge nach DBG und Kantonsrecht: Unsere Experten schöpfen sämtliche eidgenössischen und kantonalen Abzüge – von Schichtarbeits- und Pendlerpauschalen über Säule-3a-Beiträge bis hin zu selbstgetragenen Krankheits- und Weiterbildungskosten – lückenlos aus.
  • Automatische Fristerstreckung inklusive: Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir bei Bedarf die offizielle Fristerstreckung beim zuständigen Steueramt, sodass Sie zuverlässig vor Mahngebühren und Ermessensveranlagungen nach Art. 130 DBG geschützt sind.
Bewertungskriterium Selbst ausfüllen (Kantonale Software) Unregulierter «privater Steuerhelfer» (Kleinanzeigen / Bekannte) Klassisches Treuhandbüro (Stundenansatz) Spezialisierter Schweizer Steuerservice (steuererklaerungausfuellenlassen.ch)
Typische Kosten für Privatpersonen CHF 0.– (aber 4–8 Stunden eigener Zeitaufwand) CHF 50.– bis CHF 120.– (oft Barzahlung ohne Quittung) CHF 250.– bis CHF 480.– (Abrechnung nach Aufwand) Fixpreis ab CHF 35.– (Lernende) / CHF 89.– (Einzelperson) / CHF 119.– (Familien)
Kenntnis kantonaler Spezialabzüge Niedrig (Wegleitungen umfassen 60–120 Seiten) Unsicher (meist veraltetes Halbwissen aus nur einem Kanton) Hoch (Fokus liegt jedoch oft auf Firmenmandaten) Sehr hoch (Spezialisierung auf alle 26 Kantone & Privatabzüge)
Qualitätskontrolle & Prüfung Keine (Tippfehler führen direkt zu Aufrechnungen) Keine (Einzelperson ohne Kontrollsystem) Variabel Verbindliches 4-Augen-Prinzip durch Schweizer Steuerexperten
Datenschutz & Sicherheit (nDSG / revDSG) Eigenes Gerät Hohes Risiko (unverschlüsselte E-Mails / private USB-Sticks) Geschützt 100 % nDSG-konformer Schweizer Server-Upload (SSL-verschlüsselt)
Fristerstreckung beim Steueramt Muss selbst überwacht und beantragt werden Oft nicht bevollmächtigt Meist kostenpflichtiger Zusatzposten Automatische Fristerstreckung kostenlos im Fixpreis enthalten

Warum unregulierte «private Steuerhelfer» bei Fehldeklarationen ein Risiko darstellen

Wer seine hochsensiblen Finanzdaten – darunter Lohnausweis, Bankkontoauszüge, Hypothekarverträge und Krankheitsrechnungen – einer unregulierten Privatperson überlässt, geht zwei erhebliche Risiken ein. Erstens gilt im Schweizer Steuerrecht nach Art. 126 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) die persönliche Mitwirkungs- und Sorgfaltspflicht: Sie haften gegenüber der Steuerverwaltung immer persönlich für die Richtigkeit Ihrer Angaben. Vergisst ein privater Helfer die Deklaration eines Nebenerwerbs oder trägt er unzulässige Pauschalabzüge ein, trägt der Steuerpflichtige die vollen Nachsteuern und allfälligen Bussen allein. Zweitens unterliegen Finanz- und Gesundheitsdaten dem totalrevidierten Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG / revDSG, SR 235.1). Ein professioneller Schweizer Online-Steuerservice verbindet die günstigen Fixpreise, die sich Privatpersonen wünschen, mit der zertifizierten Sicherheit und Fachkompetenz eines etablierten Treuhand-Netzwerks.

Was kostet es, die Steuererklärung privat ausfüllen zu lassen?

Das Ausfüllen einer privaten Steuererklärung in der Schweiz kostet bei unserem spezialisierten Online-Steuerservice exakt CHF 35.– für Lernende und Studierende (unter 25 Jahren), CHF 89.– für Einzelpersonen und CHF 119.– für Ehepaare, Familien sowie Privatpersonen mit Wohneigentum. Klassische Treuhandbüros verrechnen nach Zeitaufwand hingegen durchschnittlich CHF 250.– bis CHF 480.–.

Viele Angestellte und Rentner zögern vor einer externen Vergabe, weil sie intransparente Stundensätze von CHF 180.– bis CHF 280.– pro Stunde fürchten. Wie unser detaillierter Preisvergleich Steuererklärung günstig ausfüllen lassen Schweiz: Kostenvergleich zeigt, haben wir dieses veraltete Abrechnungsmodell durch drei glasklare Schweizer Fixpreis-Pakete inkl. MWST abgelöst:

  1. Paket Lernende & Studierende (unter 25 Jahren) – CHF 35.– Fixpreis: Ideal für junge Erwachsene in Erstausbildung oder im Studium. Wir prüfen sämtliche Teilzeit-Lohnausweise, setzen berufsbedingte Auslagen korrekt an und fordern vor allem die 35 % Verrechnungssteuer auf Spar- und Jugendkonten zu 100 % beim Steueramt zurück.
  2. Paket Einzelperson Standard – CHF 89.– Fixpreis: Das meistgewählte Paket für unselbstständig erwerbende Angestellte, Alleinstehende und Pensionierte. Enthalten sind die vollständige Einkommens- und Vermögensdeklaration, die Optimierung sämtlicher Berufsauslagen, Säule-3a-Abzüge, Versicherungsprämien, Krankheitskosten, das Wertschriftenverzeichnis sowie die kostenlose Fristerstreckung.
  3. Paket Ehepaare, Familien & Komplexe Fälle – CHF 119.– Fixpreis: Massgeschneidert für verheiratete Doppelverdiener, Familien mit Kindern sowie Privatpersonen mit Eigenheim oder umfangreichem Wertschriften-Portfolio. Wir optimieren den Zweiverdienerabzug, Kinder- und Drittbetreuungsabzüge sowie die Wahl zwischen Pauschalabzug und effektivem Liegenschaftsunterhalt.

Die 7 wichtigsten Steuerabzüge für Privatpersonen in der Schweiz (Gesetzliche Limiten 2026)

Wenn Sie Ihre Steuererklärung professionell ausfüllen lassen, amortisiert sich das Fixpreis-Honorar von CHF 89.– bzw. CHF 119.– in über 90 Prozent der Fälle bereits durch einen einzigen korrekt deklarierten Zusatzabzug um ein Mehrfaches. In der folgenden Übersicht sehen Sie die sieben wirksamsten gesetzlichen Steuerabzüge für natürliche Personen nach dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und den kantonalen Steuergesetzen:

Steuerabzug für Privatpersonen Gesetzliche Grundlage (Bund / Kantone) Maximalbetrag / Abzugslimite 2026 Typische Steuerersparnis (je nach Grenzsteuersatz)
1. Gebundene Vorsorge (Säule 3a) Art. 33 Abs. 1 lit. e DBG & BVV 3 CHF 7'258.– (mit Pensionskasse / BVG) bzw. bis CHF 36'288.– (20 % des Nettolohns ohne BVG) CHF 1'400.– bis CHF 2'600.– pro Jahr
2. Berufsorientierte Aus- & Weiterbildung Art. 33 Abs. 1 lit. j DBG Bis CHF 12'000.– (kantonal, z. B. ZH/AG/LU) bzw. CHF 12'900.– (direkte Bundessteuer) CHF 1'800.– bis CHF 3'800.– bei CAS, MAS, Fachkursen
3. Kinderdrittbetreuungskosten (Kita / Hort) Art. 33 Abs. 3 DBG Bis CHF 25'800.– pro Kind unter 14 J. (Bund; ZH/SG/AG bis CHF 25'000.–) CHF 2'500.– bis CHF 6'500.– für Familien
4. Berufsauslagen (Arbeitsweg, Verpflegung, Pauschale) Art. 26 DBG & Berufskostenverordnung (BKV) Fahrkosten Bund max. CHF 3'200.– (ZH CHF 5'000.–, AG CHF 7'000.–); Verpflegung CHF 3'200.–; Berufskostenpauschale CHF 2'000.– bis CHF 4'000.– CHF 900.– bis CHF 2'200.– für Pendler
5. Krankheits-, Unfall- & Zahnarztkosten Art. 33 Abs. 1 lit. h DBG Selbstgetragene Kosten über 5 % des Reineinkommens (St. Gallen ab 2 %; behinderungsbedingte Kosten 0 % Selbstbehalt) CHF 400.– bis CHF 2'000.– bei Zahnkorrekturen / Implantaten
6. Verrechnungssteuer-Rückforderung & eSteuerauszug Art. 21–32 VStG & Standard eCH-0196 100 % Rückerstattung der 35 % Verrechnungssteuer auf CH-Bankzinsen, Dividenden & Fonds + DA-1 (15 % US-Quellensteuer) 100 % des Rückforderungsbetrags + Abzug Vermögensverwaltungskosten
7. Liegenschaftsunterhalt & Energiesparmassnahmen Art. 32 Abs. 2 & 3 DBG Wahlweise Pauschalabzug (10 % bis 20 % des Eigenmietwerts) oder 100 % der effektiven werterhaltenden Sanierungskosten CHF 1'500.– bis über CHF 8'000.– bei Sanierungen

Wie funktioniert das Bank-Steuerreporting (Schweizer eSteuerauszug nach eCH-0196) im Wertschriftenverzeichnis?

Ein Schweizer eSteuerauszug (oft als Bank-Service Steuerreporting bezeichnet) bündelt sämtliche Jahresendbestände, Zinsen, Dividenden, Spesen und Verrechnungssteuer-Guthaben eines Wertschriftendepots in einem standardisierten Barcode nach eCH-0196. Unsere Steuerexperten importieren diesen eSteuerauszug verlustfrei ins Wertschriftenverzeichnis, sichern die 35 % Verrechnungssteuer-Rückerstattung und machen abzugsfähige Depot- und Vermögensverwaltungsgebühren geltend.

Gerade Privatpersonen, die bei Schweizer Banken, Neon, Yuh, Swissquote oder PostFinance in Aktien, ETFs oder Kassenobligationen investieren, übersehen im Wertschriftenverzeichnis häufig zwei lukrative Positionen: Erstens werden die Gebühren für das Service Steuerreporting (die Erstellung des eSteuerauszugs) sowie die reinen Depotverwaltungsgebühren in den meisten Kantonen (z. B. bis zu 3 Promille des Depotwerts im Kanton Zürich) vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Zweitens holen wir über das Zusatzformular DA-1 auch die im Ausland einbehaltene Quellensteuer auf US-Dividenden und globalen ETFs zurück, wie unser vertiefender Fachbeitrag Wertschriftenverzeichnis & 35 % Verrechnungssteuer zurückfordern Schritt für Schritt aufzeigt.

Wann lohnt es sich für Privatpersonen besonders, die Steuererklärung professionell ausfüllen zu lassen?

Für Privatpersonen lohnt sich das professionelle Ausfüllen der Steuererklärung besonders bei Zivilstandsänderungen (Heirat, Geburt, Trennung), Kantons- oder Gemeindewechsel, Wohneigentum, Wertschriftendepots, beruflicher Weiterbildung sowie bei einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung (NOV) für Quellenbesteuerte. Bereits ab CHF 400.– zusätzlich gefundenen Steuerabzügen übersteigt die Steuerersparnis das Fixpreis-Honorar von CHF 89.– deutlich.

Obwohl jeder Arbeitnehmer und Rentner von einer professionellen Prüfung profitiert, gibt es im Schweizer Steuerrecht fünf Lebenssituationen, in denen eine eigene Deklaration fast immer zu teuren Fehlern führt:

  1. Wohnorts- oder Kantonswechsel unter dem Jahr: Im Schweizer Steuerrecht gilt das Stichtagsprinzip vom 31. Dezember. Sie versteuern Ihr gesamtes Jahreseinkommen und Vermögen in jenem Kanton und jener Gemeinde, in der Sie am 31. Dezember Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben. Da jeder Kanton eigene Abzugslimiten kennt, empfehlen wir unsere spezialisierten Kantons-Services – etwa wenn Sie Ihre Steuererklärung im Kanton Zürich ausfüllen lassen, Ihre Steuererklärung im Kanton Aargau ausfüllen lassen, Ihre Steuererklärung im Kanton Bern ausfüllen lassen oder Ihre Steuererklärung im Kanton Luzern ausfüllen lassen möchten.
  2. Doppelverdiener-Ehepaare und Familien mit Kita-Kosten: Bei gemeinsamer Veranlagung addieren sich beide Erwerbseinkommen, was die Steuerprogression erhöht. Durch die präzise Kombination aus Zweiverdienerabzug, doppelter Säule 3a (2 × CHF 7'258.– = CHF 14'516.–), Kinderabzügen und Drittbetreuungskosten bis CHF 25'800.– pro Kind lässt sich die Progression massiv glätten.
  3. Wohneigentümer und Stockwerkeigentümer: Wer ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung besitzt, muss den Eigenmietwert versteuern, darf im Gegenzug aber Schuldzinsen (Hypothekarzinsen), Einlagen in den Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum sowie sämtliche werterhaltenden Unterhaltsarbeiten (Maler, Sanitär, Heizungsersatz, Photovoltaikanlage, Gartenunterhalt) abziehen. Unsere Steuerberatung vergleicht für jedes Steuerjahr rechnerisch, ob der kantonale Pauschalabzug oder der Nachweis der effektiven Kosten zu einer höheren Rückerstattung führt.
  4. Spezialfall Quellenbesteuerte (Aufenthalter mit Ausweis B & Grenzgänger): Für Quellenbesteuerte wird die Steuer zwar monatlich vom Lohn abgezogen, im Pauschaltarif fehlen jedoch individuelle Abzüge wie Säule 3a, Einkäufe in die Pensionskasse (BVG), effektive Pendlerkosten, Weiterbildungen oder Schuldzinsen komplett. Über einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) gemäss Art. 89a DBG und ESTV Kreisschreiben Nr. 45 können Sie diese Abzüge rückwirkend geltend machen. Wichtig: Der NOV-Antrag muss zwingend bis zur gesetzlichen Ausschlussfrist am 31. März des Folgejahres eingereicht werden (ab CHF 120'000.– Bruttojahreseinkommen ist die NOV nach Art. 89 DBG obligatorisch). Lassen Sie vorab über unseren Fachbereich Quellensteuer Schweiz & NOV-Antrag prüfen lassen berechnen, wie hoch Ihr individuelles Rückerstattungspotenzial ausfällt.
  5. Nebenerwerb, Kurzarbeit, Taggelder oder Erbschaft: Sobald neben dem Hauptlohn ein zweiter Lohnausweis, Arbeitslosen- oder Unfalltaggelder, Alimente oder ein Erbvorbezug hinzukommen, prüfen unsere Experten die korrekte steuerliche Abgrenzung (z. B. den 20-%-Pauschalabzug auf Nebenerwerbseinkünften bis CHF 2'400.–).

Fristen, Fristerstreckung und digitaler Ablauf in 3 Schritten

In den meisten Schweizer Kantonen (darunter Zürich, Aargau, Luzern, Zug, St. Gallen, Graubünden und Thurgau) endet die reguläre Einreichefrist für die Steuererklärung von Privatpersonen am 31. März (im Kanton Bern am 15. März). Falls Ihnen Ende März noch Bankauszüge, die Bescheinigung der Säule 3a oder die Abrechnung der Liegenschaftsverwaltung fehlen, ist das kein Grund zur Sorge: Wie wir in unserer Übersicht Fristerstreckung Steuererklärung Schweiz: Anleitung & kantonale Fristen erläutern, beantragen wir für unsere Kundinnen und Kunden automatisch und kostenlos eine offizielle Fristerstreckung bis in den Herbst (je nach Kanton bis 30. September, 31. Oktober oder 30. November).

Der gesamte Prozess, um Ihre Steuererklärung online ausfüllen lassen: Ablauf & Checkliste zu nutzen, ist für Sie in drei einfachen Schritten erledigt:

  1. Paket online wählen & Fristerstreckung sichern: Sie wählen auf unserer Website Ihr passendes Fixpreis-Paket (CHF 35.–, CHF 89.– oder CHF 119.–) und übermitteln Ihre Eckdaten in weniger als 2 Minuten.
  2. Unterlagen bequem digital oder per Post einreichen: Sie laden Ihren Lohnausweis, die Zins- und Kapitalauszüge Ihrer Bankkonten per 31. Dezember, die Säule-3a-Bescheinigung sowie Ihre Abzugsbelege sicher als PDF oder Smartphone-Foto hoch (alternativ per Postversand).
  3. 4-Augen-Optimierung, Freigabe & Einreichung: Unsere Schweizer Steuerexperten erstellen Ihre komplette Steuererklärung innerhalb von durchschnittlich 5 bis 7 Werktagen, schöpfen alle kantonalen Abzüge aus und stellen Ihnen die fertige Deklaration zur transparenten Durchsicht und Einreichung zu.
Experten-Tipp für Privatpersonen: Sammeln Sie unter dem Jahr alle Quittungen für selbstbezahlte Zahnarztbehandlungen, Brillen, Kontaktlinsen und ärztlich verordnete Therapien sowie sämtliche Rechnungen für berufliche Weiterbildungen (Fachliteratur, Sprachkurse, Prüfungsgebühren). Selbst wenn einzelne Belege klein wirken, führt die Bündelung in einem Kalenderjahr oft dazu, dass der kantonale Selbstbehalt überschritten wird und Sie sich eine spürbar höhere Rückerstattung sichern.

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Sparen Sie Zeit, Nerven und bares Geld. Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie Ihre private Steuererklärung ab CHF 35.– / CHF 89.– vom Profi ausfüllen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Frage: Kann ich meine Steuererklärung günstig ausfüllen lassen, wenn ich eine einfache private Situation habe?

Ja, genau dafür wurden unsere Schweizer Fixpreis-Pakete entwickelt: **Privatpersonen** können ihre **Steuererklärung günstig ausfüllen lassen** – bereits für CHF 35.– (Lernende und Studierende unter 25 Jahren) bzw. CHF 89.– (Einzelpersonen) und CHF 119.– (Ehepaare und Familien). Im Gegensatz zu teuren Treuhandbüros mit Stundensätzen ab CHF 200.– wissen Sie bei uns vorab auf den Franken genau, was die komplette Erstellung inklusive 4-Augen-Prüfung und **Fristerstreckung** kostet.

Frage: Warum ist ein professioneller Schweizer Steuerservice sicherer als private Nachbarschaftshilfe?

Unregulierte private Helfer aus dem Bekanntenkreis oder von Kleinanzeigen-Portalen kennen meist nur die Standardmaske ihres eigenen Wohnkantons, verfügen über keine Berufshaftpflicht und arbeiten oft ohne verschlüsselte Datenübertragung nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG). Bei unserem spezialisierten Steuerservice für **Privatpersonen** prüfen ausgewiesene Schweizer Steuerfachleute Ihre Deklaration im 4-Augen-Prinzip nach den aktuellsten kantonalen Wegleitungen, sodass Sie weder Abzüge verschenken noch formelle Aufrechnungen durch das Steueramt riskieren.

Frage: Wie beantrage ich als Privatperson eine Fristerstreckung für meine Steuererklärung?

Die ordentliche Einreichefrist endet in den meisten Kantonen am 31. März (im Kanton Bern am 15. März). Sobald Sie uns beauftragen, Ihre **Steuererklärung professionell ausfüllen lassen** zu wollen, übernehmen wir das Gesuch um **Fristerstreckung** beim zuständigen Gemeindesteueramt oder der kantonalen Steuerverwaltung kostenlos für Sie. Dadurch gewinnen Sie entspannt Zeit bis in den Herbst, um fehlende Bank-, Vorsorge- oder Liegenschaftsbelege ohne Mahngebühren nachzureichen.

Frage: Lohnt sich das Ausfüllen der privaten Steuererklärung auch für Quellenbesteuerte?

Für **Quellenbesteuerte** mit Ausweis B oder G lohnt sich eine Überprüfung besonders dann, wenn im Steuerjahr Einzahlungen in die Säule 3a (bis CHF 7'258.–), Einkäufe in die Pensionskasse, hohe effektive Pendler- und Weiterbildungskosten, Kinderdrittbetreuungskosten oder selbstgetragene Krankheitskosten angefallen sind. Da diese Abzüge im monatlichen Quellensteuertarif fehlen, können Sie bis zur gesetzlichen Ausschlussfrist am 31. März des Folgejahres den Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) stellen und sich zu viel bezahlte Quellensteuern zurückholen.

Frage: Welche Unterlagen benötigen Privatpersonen, um die Steuererklärung ausfüllen zu lassen?

Für eine lückenlose Optimierung benötigen wir den originalen Steuererklärungsbogen (mit den kantonalen Zugangscodes für ZHprivateTax, EasyTax, TaxMe oder eSteuern), Ihren **Lohnausweis** (bzw. Renten- oder Taggeldabrechnungen), die Zins- und Kapitalauszüge sämtlicher Bank- und Postkonten per 31. Dezember (oder den digitalen eSteuerauszug), die Bescheinigung der Säule 3a sowie Belege über Krankenkassenprämien, selbstgetragene Arzt- und Zahnarztkosten, Weiterbildungen, Spenden und allfällige Liegenschaftskosten.

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