Individualbesteuerung Schweiz 2026: Was die Steuerreform für Sie bedeutet

Steuer-Tipp 2026 Lesezeit: 5 Min.

Individualbesteuerung Schweiz 2026: Was die Steuerreform für Sie bedeutet

Die Individualbesteuerung Schweiz 2026 markiert einen der bedeutendsten Paradigmenwechsel im Schweizer Steuersystem der letzten Jahrzehnte. Nach intensiven Debatten und einer wegweisenden Volksabstimmung am 8. März 2026, bei der das Bundesgesetz mit 54,23 % Ja-Stimmen angenommen wurde, steht die Schweiz vor einer grundlegenden Neugestaltung der Besteuerung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften. Diese Reform zielt darauf ab, die sogenannte “Heiratsstrafe” zu beseitigen und eine zivilstandsunabhängige Besteuerung von Einkommen und Vermögen einzuführen. Für viele Haushalte bedeutet dies eine Umstellung, die sowohl finanzielle als auch administrative Auswirkungen haben wird. Dieser umfassende Erklär-Guide beleuchtet die Kernprinzipien der Individualbesteuerung, vergleicht sie mit dem heutigen System der Familienbesteuerung und zeigt auf, welche Schritte Sie zur Vorbereitung unternehmen können.

Was ist Individualbesteuerung? Grundprinzipien und Ziele der Reform

Die Individualbesteuerung ist ein System, bei dem jede Person – unabhängig von ihrem Zivilstand – ihr Einkommen und Vermögen eigenständig versteuert. Im Gegensatz zur bisherigen Familienbesteuerung, bei der Ehepaare gemeinsam veranlagt werden, betrachtet die Individualbesteuerung jeden Ehepartner als eigenständiges Steuersubjekt. Dieses Prinzip der getrennten Besteuerung Schweiz ist der Kern der Reform.

Das Hauptziel der Individualbesteuerung ist die Beseitigung der “Heiratsstrafe Schweiz”. Diese entsteht, wenn verheiratete Paare aufgrund der Progression im Steuertarif eine höhere Steuerlast tragen als zwei unverheiratete Personen mit demselben Gesamteinkommen. Durch die individuelle Veranlagung wird dieses Ungleichgewicht behoben, da das Einkommen und Vermögen nicht mehr kumuliert, sondern separat besteuert werden. Dies fördert die steuerliche Gleichbehandlung und die Zivilstandsunabhängige Besteuerung.

Die Reform ist zudem als indirekter Gegenvorschlag zur “Steuergerechtigkeits-Initiative” zu verstehen, die ebenfalls eine gerechtere Besteuerung forderte. Mit der Annahme des Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung am 8. März 2026 hat sich die Schweiz für einen Weg entschieden, der die Autonomie des Einzelnen in Steuerfragen stärkt und die Diskriminierung aufgrund des Zivilstands auf allen drei Staatsebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – eliminiert. Die vollständige Umsetzung der Individualbesteuerung ist spätestens bis 2032 vorgesehen, wobei die Kantone verpflichtet sind, ihre Gesetzgebung entsprechend anzupassen.

Das heutige System: Familienbesteuerung in Kürze

Um die Tragweite der bevorstehenden Änderungen durch die Individualbesteuerung Schweiz 2026 vollständig zu erfassen, ist es essenziell, das aktuelle System der Familienbesteuerung Schweiz zu verstehen. Bislang werden in der Schweiz die Einkommen und Vermögen von Ehepaaren und eingetragenen Partnern für die Steuererklärung zusammengezählt und gemeinsam veranlagt. Dieses Prinzip der “gemeinsamen Veranlagung” bedeutet, dass die Ehepartner als eine wirtschaftliche Einheit betrachtet werden.

Die Problematik dieses Systems liegt in der progressiven Ausgestaltung der Steuertarife. Das heisst, je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz. Wenn nun die Einkommen beider Ehepartner addiert werden, fällt das gemeinsame Einkommen oft in eine höhere Steuerklasse, als es bei zwei getrennt veranlagten Personen der Fall wäre. Dies führt zur sogenannten “Heiratsstrafe”, bei der verheiratete Paare im Vergleich zu Konkubinatspaaren mit identischem Gesamteinkommen eine höhere Steuerbelastung erfahren.

Für viele Doppelverdiener-Ehepaare kann dies eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung bedeuten. Obwohl es auf Bundesebene einen Splitting-Tarif gibt, der die Progression etwas abmildert, und die Kantone verschiedene Abzüge oder Tarife für Ehepaare vorsehen, konnte die “Heiratsstrafe” nie vollständig eliminiert werden. Die Familienbesteuerung berücksichtigt zudem nicht immer ausreichend die individuelle Leistungsfähigkeit der einzelnen Ehepartner, was zu Ungerechtigkeiten führen kann. Die bevorstehende Steuerreform Ehepaare Schweiz zielt genau darauf ab, diese strukturellen Nachteile zu beseitigen und eine faire, zivilstandsunabhängige Besteuerung zu gewährleisten.

Die geplante Umstellung ab 2026: Was ändert sich konkret?

Die Einführung der Individualbesteuerung Schweiz 2026 stellt eine fundamentale Abkehr vom bisherigen System dar und bringt konkrete Änderungen für Steuerpflichtige mit sich. Das Kernprinzip ist die getrennte Besteuerung Schweiz, bei der Einkommen und Vermögen nicht mehr kumuliert, sondern individuell den Ehegatten zugeordnet und versteuert werden. Diese Zuteilung erfolgt basierend auf den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen sowie gesetzlichen Anspruchsberechtigungen.

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Veranlagung: Statt einer gemeinsamen Steuererklärung müssen Ehepaare zukünftig zwei separate Steuererklärungen einreichen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Tarife und die Progression. Da die Einkommen nicht mehr addiert werden, fällt jeder Partner in den für sein individuelles Einkommen geltenden Steuertarif, was die “Heiratsstrafe” effektiv beseitigt.

Auch bei den Abzügen gibt es Anpassungen. Während viele Abzüge weiterhin bestehen bleiben, werden sie nun individuell zugerechnet. Ein prominentes Beispiel ist der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer, der von CHF 6’800 auf CHF 12’000 pro Kind und Jahr erhöht wird. Diese Anpassung soll die Entlastungswirkung des Kinderabzugs für Ehepaare nach der Umstellung auf die Individualbesteuerung kompensieren. Der maximale Abzug für externe Kinderbetreuungskosten auf Bundesebene bleibt bei CHF 25’500 pro Kind und Jahr.

Die vollständige Umsetzung der Individualbesteuerung ist spätestens bis 2032 vorgesehen. Dies gibt den Kantonen und Gemeinden die notwendige Zeit, ihre Gesetzgebung entsprechend anzupassen.

Hier ein übersichtlicher Vergleich der beiden Systeme:

AspektFamilienbesteuerung (aktuell)Individualbesteuerung (ab 2026)
SteuerpflichtEhepaar/eingetragene Partner als EinheitJede Person (Ehepartner, Alleinstehende) als eigenständiges Subjekt
Einkommen/VermögenKumulation beider Einkommen und VermögenIndividuelle Zuteilung nach zivilrechtlichen Verhältnissen
SteuertarifGemeinsamer Tarif, oft mit Progressionseffekt (“Heiratsstrafe”)Individueller Tarif für jede Person, keine Progression durch Kumulation
AbzügeGemeinsame Geltendmachung, oft aufgeteiltIndividuelle Geltendmachung, z.B. Kinderabzug erhöht auf CHF 12’000 (Bund)
SteuererklärungEine gemeinsame SteuererklärungZwei separate Steuererklärungen pro Ehepaar
ZielBesteuerung der FamilieneinheitZivilstandsunabhängige, gerechte Besteuerung des Einzelnen

Wer ist von der Individualbesteuerung betroffen?

Die Individualbesteuerung Schweiz 2026 hat weitreichende Auswirkungen, die primär, aber nicht ausschliesslich, Ehepaare und eingetragene Partnerschaften betreffen. Diese Gruppen sind die Hauptzielgruppe der Reform, da sie direkt von der Beseitigung der “Heiratsstrafe” profitieren oder von den administrativen Änderungen betroffen sein werden.

Für Doppelverdiener-Ehepaare ist die Umstellung in der Regel mit einer Steuerentlastung verbunden. Da ihre Einkommen nicht mehr kumuliert werden und somit nicht mehr in die höheren progressiven Steuertarife fallen, wird ihre Gesamtsteuerlast voraussichtlich sinken. Dies ist ein entscheidender Vorteil der Steuerreform Ehepaare Schweiz und ein wichtiger Schritt zur steuerlichen Gleichbehandlung.

Einverdiener-Ehepaare oder Paare, bei denen ein Partner ein sehr geringes Einkommen erzielt, könnten unter Umständen eine neutrale oder sogar leicht höhere Steuerbelastung erfahren. Dies hängt stark von den kantonalen und kommunalen Anpassungen der Tarife und Abzüge ab. Es ist wichtig zu beachten, dass die Reform auf Bundesebene eine Entlastung für Ehepaare vorsieht, die Kantone jedoch ihre eigenen Anpassungen vornehmen müssen, was zu unterschiedlichen Auswirkungen führen kann.

Auch Alleinstehende mit Kindern sind von der Reform betroffen, insbesondere im Hinblick auf die Anpassung der Kinderabzüge. Die Erhöhung des Kinderabzugs bei der direkten Bundessteuer auf CHF 12’000 pro Kind und Jahr kommt auch ihnen zugute und trägt dazu bei, die Familienlasten besser zu berücksichtigen. Alleinstehende ohne Kinder sind von der Umstellung auf die Individualbesteuerung in ihrer direkten Steuerbelastung weniger betroffen, da sie bereits heute individuell besteuert werden. Allerdings können indirekte Auswirkungen durch Anpassungen der kantonalen Steuertarife entstehen.

Im Kern betrifft die Individualbesteuerung alle, die in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft leben oder Kinder haben, da sie die Art und Weise, wie Einkommen und Vermögen besteuert werden, grundlegend verändert und eine faire, zivilstandsunabhängige Besteuerung anstrebt.

Potenzielle Auswirkungen der Individualbesteuerung

Die Einführung der Individualbesteuerung Schweiz 2026 wird vielfältige Auswirkungen haben, die sowohl finanzielle als auch administrative Aspekte betreffen. Es ist entscheidend, diese potenziellen Veränderungen zu verstehen, um sich optimal auf die neue Steuersituation vorzubereiten.

Finanzielle Aspekte

Die finanziellen Auswirkungen der Individualbesteuerung sind komplex und hängen stark von der individuellen Haushaltssituation ab. Wie bereits erwähnt, werden Doppelverdiener-Ehepaare in der Regel von der Reform profitieren. Durch die getrennte Besteuerung Schweiz entfällt die Kumulation der Einkommen, was zu einer deutlichen Entlastung durch die Vermeidung der progressiven Tarife führt. Dies kann eine erhebliche Steuerentlastung Doppelverdiener bedeuten und die Erwerbstätigkeit beider Partner finanziell attraktiver machen.

Für Einverdiener-Ehepaare oder Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen können die Auswirkungen neutral oder in seltenen Fällen sogar leicht negativ ausfallen, je nachdem, wie die Kantone ihre Tarife und Abzüge anpassen. Die Reform auf Bundesebene ist darauf ausgelegt, die “Heiratsstrafe” zu beseitigen, was primär Doppelverdiener entlastet.

Ein wichtiger Punkt sind die Anpassungen bei den Abzügen. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird von CHF 6’800 auf CHF 12’000 pro Kind und Jahr erhöht. Dies ist eine Massnahme, um die Entlastungswirkung für Familien zu erhalten und sicherzustellen, dass die Umstellung nicht zu einer Benachteiligung führt. Der maximale Abzug für externe Kinderbetreuungskosten auf Bundesebene bleibt bei CHF 25’500 pro Kind und Jahr. Die Zuteilung von Einkommen und Vermögen erfolgt unter der Individualbesteuerung strikt nach zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen, was bedeutet, dass beispielsweise Mieteinnahmen oder Wertschriftenerträge dem jeweiligen Eigentümer zugerechnet werden. Dies erfordert eine präzise Dokumentation und kann die Steuerplanung beeinflussen.

Administrative Aspekte

Die administrativen Auswirkungen der Individualbesteuerung sind ebenfalls nicht zu unterschätzen. Die offensichtlichste Änderung ist die Notwendigkeit, dass Ehepartner zukünftig zwei separate Steuererklärungen einreichen müssen. Dies bedeutet einen erhöhten Aufwand bei der Datenerfassung und -aufbereitung. Paare müssen sich darauf einstellen, ihre Einkommen, Vermögen und Abzüge klar voneinander abzugrenzen und individuell zu deklarieren.

Diese Umstellung erfordert auch eine Anpassung bei der Steuerplanung und -beratung. Ehepaare sollten frühzeitig ihre aktuelle Situation analysieren und sich über die potenziellen Auswirkungen informieren. Die getrennte Veranlagung kann neue Optimierungsmöglichkeiten eröffnen, erfordert aber auch eine sorgfältige Planung, insbesondere bei der Aufteilung von Vermögenswerten oder der Nutzung von Abzügen. Die Kantone müssen ihre Systeme anpassen, was in den Übergangsfristen bis 2032 geschehen wird.

Vorteile und Nachteile im Überblick

Die Einführung der Individualbesteuerung Schweiz 2026 ist eine tiefgreifende Reform, die sowohl klare Vorteile als auch potenzielle Nachteile mit sich bringt. Eine ausgewogene Betrachtung ist entscheidend, um die Tragweite der Änderungen zu verstehen.

Vorteile der Individualbesteuerung:

  • Beseitigung der Heiratsstrafe: Dies ist der zentrale und am häufigsten genannte Vorteil. Die steuerliche Benachteiligung von verheirateten Paaren gegenüber Konkubinatspaaren mit gleichem Gesamteinkommen wird aufgehoben. Dies fördert die steuerliche Gleichbehandlung und die Zivilstandsunabhängige Besteuerung.
  • Förderung der Gleichberechtigung: Die Individualbesteuerung stärkt die finanzielle Autonomie jedes Einzelnen und erkennt die individuelle Leistungsfähigkeit beider Partner an. Dies kann insbesondere für Frauen, die oft den geringeren Anteil am Familieneinkommen haben, von Vorteil sein und die Erwerbstätigkeit fördern.
  • Transparenz der individuellen Steuerlast: Jeder Partner sieht seine eigene Steuerlast klar ausgewiesen, was zu einem besseren Verständnis der persönlichen finanziellen Verpflichtungen führen kann.
  • Potenzielle Entlastung für Doppelverdiener: Viele Doppelverdiener-Ehepaare werden von einer geringeren Gesamtsteuerlast profitieren, da ihre Einkommen nicht mehr kumuliert und somit nicht mehr in die höchsten progressiven Tarife fallen. Dies kann die Steuerentlastung Doppelverdiener erheblich verbessern.
  • Vereinfachung bei Trennung/Scheidung: Da die Besteuerung bereits individuell erfolgt, entfallen bei einer Trennung oder Scheidung komplexe Aufteilungsfragen der Steuerlast, was den Prozess vereinfachen kann.

Nachteile der Individualbesteuerung:

  • Potenzielle Mehrbelastung für bestimmte Haushaltstypen: Einverdiener-Ehepaare oder Paare mit sehr ungleichen Einkommen könnten in einigen Fällen eine neutrale oder sogar leicht höhere Steuerbelastung erfahren, je nach kantonaler Ausgestaltung der Tarife und Abzüge. Die Bundesreform zielt zwar auf Entlastung ab, aber kantonale Anpassungen sind noch abzuwarten.
  • Erhöhter administrativer Aufwand für Paare: Die Notwendigkeit, zwei separate Steuererklärungen einzureichen, bedeutet für Ehepaare einen zusätzlichen Aufwand bei der Datenerfassung und -deklaration.
  • Anpassungsbedarf der kantonalen Gesetze: Die Kantone und Gemeinden müssen ihre Steuergesetze bis spätestens 2032 an die neuen Bundesvorgaben anpassen. Dieser Prozess kann zu Unsicherheiten führen und erfordert eine sorgfältige Beobachtung der Entwicklungen in den einzelnen Kantonen.
  • Komplexität bei der Zuteilung von Vermögen und Abzügen: Die Aufteilung von Einkommen und Vermögen nach zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen kann in der Praxis komplex sein und erfordert eine genaue Kenntnis der rechtlichen Grundlagen.

Vorbereitung auf die Individualbesteuerung: Erste Schritte

Die Individualbesteuerung Schweiz 2026 ist ein weitreichender Schritt, der eine frühzeitige und sorgfältige Vorbereitung erfordert, um potenzielle Vorteile zu nutzen und Nachteile zu minimieren. Hier sind erste Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Analyse der persönlichen Steuersituation: Beginnen Sie damit, Ihre aktuelle Steuersituation als Ehepaar oder eingetragene Partnerschaft zu analysieren. Vergleichen Sie Ihre gemeinsame Steuerlast mit einer hypothetischen individuellen Besteuerung, um ein Gefühl für die möglichen Veränderungen zu bekommen. Berücksichtigen Sie dabei die potenziellen Auswirkungen Individualbesteuerung auf Ihr spezifisches Einkommen und Vermögen.

  2. Überprüfung der zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse: Da Einkommen und Vermögen unter der Individualbesteuerung nach zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen aufgeteilt werden, ist es ratsam, diese zu überprüfen. Klären Sie, wem welche Vermögenswerte (Immobilien, Wertschriften, Bankkonten) gehören und wem welche Einkünfte (Löhne, Mieten, Zinsen) zustehen. Dies ist entscheidend für die korrekte Deklaration in den zukünftigen separaten Steuererklärungen.

  3. Bedeutung der Säule 3a für die Steueroptimierung: Die Säule 3a bleibt ein wichtiges Instrument zur Steueroptimierung. Auch unter der Individualbesteuerung können Sie durch das volle Ausschöpfen der Säule 3a erhebliche Steuern sparen. Je nach Kanton und Einkommen können dies zwischen CHF 1’500 und CHF 2’500 pro Jahr sein. Da nun beide Partner individuell Beiträge leisten können, ergeben sich hier neue Optimierungsmöglichkeiten für Doppelverdiener.

  4. Informieren Sie sich über kantonale Entwicklungen: Obwohl die Individualbesteuerung auf Bundesebene beschlossen wurde, müssen die Kantone und Gemeinden ihre Steuergesetze anpassen. Bleiben Sie über die Entwicklungen in Ihrem Wohnkanton auf dem Laufenden, da die konkreten Auswirkungen auf kantonaler und kommunaler Ebene variieren können.

  5. Frühzeitige Konsultation eines Steuerberaters: Für eine individuelle und massgeschneiderte Planung ist die Konsultation eines erfahrenen Steuerberaters unerlässlich. Ein Experte kann Ihre spezifische Situation bewerten, die potenziellen Auswirkungen der Steuerreform Ehepaare Schweiz auf Ihre Finanzen detailliert aufzeigen und Ihnen helfen, die besten Strategien zur Steueroptimierung zu entwickeln. Dies ist besonders wichtig, um die Komplexität der neuen Regelungen zu navigieren und sicherzustellen, dass Sie alle Vorteile nutzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Individualbesteuerung

Was ist die “Heiratsstrafe” und wie wird sie durch die Individualbesteuerung behoben? Die “Heiratsstrafe” bezeichnet die höhere Steuerbelastung von verheirateten Paaren im Vergleich zu Konkubinatspaaren mit gleichem Gesamteinkommen. Die Individualbesteuerung behebt dies, indem sie jede Person unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert, wodurch die Kumulation der Einkommen und der damit verbundene Progressionseffekt entfallen.

Ab wann gilt die Individualbesteuerung in der Schweiz? Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung wurde am 8. März 2026 in der Volksabstimmung angenommen. Die vollständige Umsetzung auf allen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) ist spätestens bis 2032 geplant, wobei die Kantone ihre Gesetze anpassen müssen.

Müssen Ehepaare zukünftig zwei separate Steuererklärungen einreichen? Ja, mit der Individualbesteuerung wird jede Person eine eigene Steuererklärung einreichen. Einkommen und Vermögen werden gemäss zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen aufgeteilt und individuell deklariert.

Wie werden Kinderabzüge und Betreuungskosten unter der Individualbesteuerung behandelt? Kinderabzüge und Abzüge für externe Kinderbetreuungskosten bleiben bestehen und werden angepasst. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird von CHF 6’800 auf CHF 12’000 pro Kind erhöht, um die Entlastungswirkung für Ehepaare zu erhalten. Der maximale Fremdbetreuungsabzug auf Bundesebene beträgt CHF 25’500 pro Kind.

Gibt es Übergangsfristen für die Einführung der Individualbesteuerung? Ja, die vollständige Umsetzung erfolgt gestaffelt bis spätestens 2032. Die Kantone haben Zeit, ihre kantonalen und kommunalen Steuergesetze an das neue System anzupassen.

Welche Auswirkungen hat die Individualbesteuerung auf die Kantone und Gemeinden? Die Kantone und Gemeinden müssen ihre Steuergesetze an das neue System anpassen. Dies kann zu Verschiebungen in den Steuereinnahmen führen und erfordert eine Neugestaltung der Tarife und Abzüge auf kantonaler und kommunaler Ebene, um die steuerliche Gleichbehandlung zu gewährleisten.

Fazit und Ausblick

Die Individualbesteuerung Schweiz 2026 stellt eine historische Weichenstellung im Schweizer Steuersystem dar. Mit der Annahme des Bundesgesetzes am 8. März 2026 hat sich die Schweiz klar für eine zivilstandsunabhängige Besteuerung entschieden, die die “Heiratsstrafe” beseitigt und die steuerliche Gleichbehandlung fördert. Diese Reform wird die Art und Weise, wie Ehepaare und eingetragene Partnerschaften besteuert werden, grundlegend verändern und bringt sowohl finanzielle Entlastungen für viele Doppelverdiener als auch administrative Anpassungen mit sich.

Die kommenden Jahre bis zur vollständigen Umsetzung im Jahr 2032 werden von den Kantonen und Gemeinden genutzt, um ihre Gesetzgebung anzupassen. Es ist daher entscheidend, die Entwicklungen auf allen Staatsebenen aufmerksam zu verfolgen und sich frühzeitig mit den potenziellen Auswirkungen Individualbesteuerung auf die eigene Situation auseinanderzusetzen. Eine proaktive Steuerplanung und gegebenenfalls die Konsultation eines Steuerexperten sind unerlässlich, um die Chancen der Reform optimal zu nutzen und sich auf die neue Realität der getrennten Besteuerung Schweiz vorzubereiten. Die Individualbesteuerung ist mehr als nur eine Steuerreform; sie ist ein Schritt hin zu einem moderneren und gerechteren Steuersystem, das die individuelle Autonomie stärker in den Vordergrund rückt.

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