Steuerabzüge für Familien in Zürich: Kinder, Kita & Konkubinat
Kinder sind teuer – das weiss auch das Steueramt. Im Kanton Zürich können Sie für jedes minderjährige Kind einen erheblichen Sozialabzug geltend machen. Doch gerade bei der Drittbetreuung (Kita, Hort) lauern oft versteckte Sparpotenziale.
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Abzug für Drittbetreuung
Die Kosten für die Kita oder den Hort können bis zu einem Maximalbetrag (Zürich: CHF 25'000 bei der Bundessteuer) abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass beide Elternteile erwerbstätig sind.
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